Honorarermittlung für Architektenleistungen
nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 01.01.1996)
Bitte beachten Sie:
Dies ist kein Honorarangebot, sondern eine unabhängige Ermittlungsrechnung für Planungshonorare nach der HOAI.
Jeder der Planungsleistungen in
der Baubranche erbringt, ist an diese Honorarordnung gebunden.
Bitte erfragen Sie bei Bedarf ein individuelles Angebot.
Sollten Sie von unserem Angebot für private Bauherren, des
individuellen
Bauherrentrainings durch einen erfahrenen Architekten Gebrauch machen wollen,
informieren Sie sich doch bitte hier darüber.
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