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Baubeschreibung Teil 3   AVA    

    B A U B E S C H R E I B U N G
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    20. Innentüren:

    Im Wohnbereich sind die Türen und Zargen edelholzfurniert, (Eiche oder Buche hell) oberflächenbehandelt, einem Buntbartschloß mit je 1 Schlüssel und Alu - Beschlägen ausgestattet.

    Bad und WC erhalten Badezimmerbeschläge.

    Die Umfassungszargen haben am Anschlag eine umlaufende Gummidichtung.

    Im Keller sind die Türen weiß, kunststoffbeschichtet. Die Zargen als Stahlumfassungszarge.

    Wohnungseingangstüren mit schwerem Türblatt, doppelt verfälzt auf Stahlzarge mit Sicherheitsschließzylinder, 3 Schlüssel je Wohnungseingangstüre, passend zur Schließanlage.

     

    21. Hauseingangstüre:

    Die Eingangstüre ist Alu-eloxiert, weiß, Obentürschließer, Briefkasten und Türsprechanlage, Sicherheitsschließzylinder mit Schließanlage.

     

    22. Natur- und Kunststeinarbeiten:

    Die Außenfensterbänke bestehen aus Aluminium (weiß). Die Innensimse aller Fenster mit gemauerten Brüstungen mit Ausnahme der Küchen,- Bad und WC- Simsen werden in Naturstein (Marmor) ausgeführt.

    Die Innensimse der Küchen, Bäder und WC's werden gefliest.

     

    23. Fliesenarbeiten:

    Sämtliche Fliesen sind frei auswählbar bis zu einem Materialpreis von DM 40,00/qm

    incl. MWSt. Der Bauträger übernimmt die Verlegekosten für die Formate 15 x 15,

    10 x 20, 15 x 20, 20 x 20 und 30 x 30. Andere Formate sind als Sonderwunsch gegen

    Mehrpreis möglich. Die Fliesen werden im Dünnbett-Verfahren verlegt. Die Verfugung

    erfolgt in Standard-Grau. Die Fugen zwischen Badewanne und Fliesenarbeiten sind mit

    elastischer Fugenmasse ausgeführt.

    Bad:

    Die Wände sind raumhoch gefliest. Der Boden wird gleich wie die Wände gefliest.

    Küche:

    Über der Arbeitsplatte, Spüle und Herd wird ca. 60 cm gefliest bis max. 3,00 qm.

    Der Küchenboden wird gefliest.

    Gäste- WC:

    Das Gäste- WC ist umlaufend ca. 1,50 m hoch gefliest. Der Boden wird gleich wie

    die Wände gefliest.

    Garderobe:

    Boden gefliest.

    Treppenhaus:

    Boden gefliest.

    24. Treppenanlage:

    Die gesamte Treppe von UG bis DG wird als Stahltreppe mit Kunststeinstufen und

    Handlauf aus Buche ausgeführt.

     

    25. Fußbodenbeläge:

    Sämtliche Wohn- und Schlafräume einschl. Studio und Flur DG erhalten einen Teppichboden,

    wahlweise Velour- oder Schlingenware nach Vorlagemuster ausgelegt. (Preisklasse

    DM 40,-/qm incl. Mehrwertsteuer.

    Die Sockel werden als Teppichsockel ausgeführt. Windfang und Küche erhalten einen

    PVC-Sockel.

     

    26. Decken und Schrägen im Dachgeschoß:

    Die Decken und Schrägen im Dachgeschoß und Studio bestehen aus Rigipsverkleidung mit

    Rauhfasertapete.

     

    27. Maler und Tapezierarbeiten:

    Sämtliche Decken und Wände in den Wohngeschossen werden mit Rauhfaser tapeziert und mit

    umweltfreundlicher Dispersionsfarbe gestrichen.

    Decken in Naßräumen werden mit Rauhfaser tapeziert und erhalten einen Latex-Farbanstrich

    Die Dachüberstände werden naturalisiert.

    Sämtliche Stahlzargen, die Treppengeländer sowie sonstige offenliegende, nicht

    verzinkte Stahlteile werden mit Kunstharzfarbe gestrichen.

     

    28. Terrasse/Balkon:

    Die Terrassen / Balkone werden mit glatten Betonplatten, grau (Format 40 x 60) ausgeführt.

    Terrassenfläche: 6 qm

    29. Baureinigung:

    Das Haus erhält eine Grundreinigung, deren Kosten vom Bauträger übernommen werden. Diese Grundreinigung umfaßt das erste Putzen aller Fenster und Türen, das Aufwischen der Bodenbeläge, sowie die Reinigung von Treppen, der Untergeschosse und der Außenanlage von Bauschutt und Bauabfällen.

     

    30. Außenanlage / Straßen- und Wegebau:

    Die Zufahrt zu den Carports und Stellplätzen wird mit Betonverbundsteinpflasterbelag auf entsprechendem Unterbau hergestellt. Die Gestaltung der Außenanlage wird durch die Baubehörde vorgeschrieben. Sämtliche zu begrünenden Flächen erhalten nach Fertigstellung der Bauarbeiten einen Humusauftrag mit Raseneinsaat.

    31. Carport:

    Die Ausführung erfolgt als Stahlbetonkonstruktion mit extensivem Gründach, der Bodenbelag als Verbundsteinpflaster. Wände und Decken sind als Sichtbeton ausgeführt.

     

    32. Allgemeines:

    Änderungen in der Ausführung, welche keine Wertminderung bedeuten, oder die aufgrund behördlicher Auflagen, technischer Notwendigkeiten, oder aus Gründen eines wirtschaftlerichen Bauablaufes erforderlich sind, bzw. werden, bleiben vorbehalten.

    Die in den Bauplänen erkennbaren Einrichtungsgegenstände zeigen unverbindliche Möbilierungsvorschläge und gehören nicht zum Leistungsumfang. Dies gilt auch für gestalterische Darstellungen von Bauteilen, Bepflanzungen, Pflanzentrögen, Einbauschränken, u.ä. Geringfügige Abweichungen der Maße gegenüber den Zeichnungen werden nicht als Schaden anerkannt. Für Einrichtungszwecke sind demnach alle Maße auf der Baustelle zu entnehmen.

    Sonderwünsche müssen rechtzeitig angezeigt werden und dürfen den zügigen Baufortschritt nicht stören.

    Jeder Käufer ist verpflichtet, spätestens bis zur Fertigstellung der Innenputzarbeiten, bei den in der Handwerkerliste angegebenen Firmen die Farb- bzw. Musterauswahl für die Innenausstattung zu treffen.

    Wird die rechtzeitige Farb- bzw. Musterauswahl versäumt, so wird die Auswahl vom bauleitenden Architekten in Zusammenarbeit mit dem Bauträger vorgenommen.

    Konstruktionsänderungen bedürfen der Zustimmung des planenden Architekten.

     

    33. Betreten der Baustelle:

    Das Betreten der Baustelle geschieht bis zur Abnahme des Vertragsgegenstandes auf eigene Gefahr. Bei Schadensfällen können weder gegen den Bauträger, noch gegen die am Bau Beteiligten Ansprüche geltend gemacht werden.

     

    34. Eigenleistungen:

    Die Bauleitung ist nach den behördlichen Vorschriften für alle am Bauwerk ausgeführten Leistungen, also auch für die Überwachung der Eigenleistungen verantwortlich. Deshalb kann der Bauherr Eigenleistungen nur ausführen, wenn dies schriftlich vereinbart worden ist. Dies gilt auch für Leistungen, die nicht Vertragsgegenstand sind.

    Art und Umfang der Eigenleistungen werden spätestens bei Vertragabschluß festgelegt. Die Anmeldung bei der zuständigen Bau- Berufsgenossenschaft hat der Bauherr unaufgefordert vorzunehmen. Der Bauherr erhält für Eigenleistungen eine Gutschrift. Er verpflichtet sich, diese Eigenleistungen in dem für den Bauablauf festgelegten Zeitraum zu erbringen. Auch für Eigenleistungen ist die VOB Grundlage. Technische Ausbauten dürfen nur durch zugelassene Handwerksbetriebe ausgeführt werden.

    Für Eigenleistungen kann keine Gewähr und Haftung übernommen werden.

     

    35. Übergabe und Abnahme des Kaufobjektes:

    Der Übergabetermin wird vom Bauträger festgelegt und den Käufern ca. 2 Wochen vorher schriftlich mitgeteilt. Die Übergabe erfolgt durch eine gemeinsame Abnahme zwischen dem Bauträger, der Bauleitung und den Käufern, wobei sich die Käufer durch einen mit schriftlicher Vollmacht ausgewiesenen Beauftragten vertreten lassen kann.

    Alle sichtbaren Beanstandungen werden in einem Abnahmeprotokoll festgehalten. Dieses Protokoll wird von allen Beteiligten unterzeichnet. Der Bauträger verpflichtet sich, die im Protokoll aufgeführten Beanstandungen beseitigen zu lassen.

    Sollten die Käufer zum Übergabetermin nicht erscheinen oder bei diesem Termin nicht ordnungsgemäß vertreten sein, wird vom Bauträger ein neuer Termin schriftlich anberaumt. Nehmen die Käufer oder ihre Bevollmächtigten auch diesen Termin nicht wahr, so gilt die Übergabe und die Abnahme zu dem in der zweiten Ladung genannten Termin als erfolgt.

    Bei einer Übergabe in den Wintermonaten oder bei anhaltend schlechter Witterung kann die Abnahme des Kaufobjektes nicht von restloser Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen, der Außenanlagen und des Außenputzes abhängig gemacht werden.

     

     

    ............................, den ............................. .................................................................
    Ort                                            Datum                              Der Bauträger

     

    ............................, den ............................. .................................................................
    Ort                                            Datum                              Der Käufer




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