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Ausschreibung Vergabe Abrechnung (AVA)
Leistungsverzeichnisse Wenn ein Handwerker den Auftrag bekommt, eine bestimmte Leistung
an einem Gebäude zu erbringen, so bekommt er ihn normalerweise aufgrund eines
Angebotes. Um die Preise verschiedener Handwerker miteinander vergleichen zu können,
müssen alle Anbieter natürlich die gleiche Leistung anbieten. Hierfür gibt es Leistungsverzeichnisse,
die aus sog. Standart-Leistungstexten zusammengestellt werden. Diesen Vorgang nennt man Ausschreibung.
Der Ausschreibungstext für ein Gebäude enthält sowohl die Massen jeder Leistungsposition,
sowie deren Preis. Somit können Aufgrund einer Ausschreibung die Baukosten eines Gewerkes,
bzw. des gesamten Gebäudes ermittelt werden. Sehen Sie hier beispielhaft einen kurzen Auszug
aus einer Maurerausschreibung (normalerweise umfasst ein Maurerleistungsverzeichnis 100-300 Einzelpositionen,
und eine Ausschreibung für alle Gewerke eines Einfamilienhauses hat schnell den Umfang eines Leitz-Ordners).
private Bauherrschaft
Wenn Sie Ihr Gebäude als privater Bauherr durch Handwerksbetriebe erstellen lassen, so tun
Sie gut daran, ausführliche Ausschreibungstexte als Vertragsgrundlage zu haben, denn jede
Position die dort nicht geregelt wird, wird von den Handwerken gerne im Stundenlohn abgerechnet, und
das in der Regel viel zu teuer :)
Schlüsselfertiges Bauen
Wenn Sie Ihr Gebäude durch einen Generalunternehmer ("Bauträger") schlüsselfertig errichten
lassen, so rechnet dieser mit den Handwerkern auf der Grundlage dieser Leistungsverzeichnisse ab.
Sie als Bauherr bekommen davon normalerweise nichts zu sehen.
Baubeschreibung Die Leistungen die der Bauherr
vom Generalunternehmer erwirbt, wird in einer sog. Baubeschreibung festgehalten. Diese ist wesentlich
verständlicher und vor allem auch kürzer, dafür aber bei weitem nicht so detailiert.
Im Wesentlichen ist in einer Baubeschreibung aber alles geregelt, was den Bau eines Hauses
betrifft. Alle anderen gültigen Vorschriften müssen ja sowieso eingehalten werden
(Bundesbaugesetz, Landesbauordnung, VOB = Verdingungsordnung im Bauwesen, anerkannte Regeln der Baukunst,
DIN - Vorschriften, Wärmeschutzverordnung u.v.m.)
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Copyright © 1989 - 2000 by Dipl.-Ing. Alexander Ott,
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